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Den Abschluss zum/zur Fachwirt/in im Gastgewerbe können Sie auch mit einem Berufsabschluss in einem anerkannten 3-jährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf (Hotelkaufmann/-frau, Fachmann/ Fachfrau für Systemgastronomie) und danach mindestens 2-jähriger Berufspraxis - zum Zeitpunkt der Prüfung - und mit einem Berufsabschluss in einem anerkannten 2-jährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf (Fachkraft im Gastgewerbe) und danach mindestens 3-jähriger Berufspraxis - zum Zeitpunkt der Prüfung- machen. Aber auch wenn Sie keinen Berufsabschluss haben, können Sie sowohl den Meisterbrief erwerben wie die Qualifikation zum/zur Fachwirt/in im Gastgewerbe.
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mit AdA-Schein: 30 Monate
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Die Lehrgangsteilnahme wird mit einem Abschlusszeugnis bestätigt. Dieser Fernunterrichtslehrgang ist von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) geprüft und unter der Nummer 551905v zugelassen: Nach erfolgreichem Abschluß des Fernlehrgangs kann der/die Teilnehmer/in an einem 2-tägigen Workshop teilnehmen und das IHK-Zertifikat erwerben.
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