Fernlehrgang
"Meisterprüfung IHK"
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Eine Zulassungsvoraussetzung ist die Ausbildereignungsprüfung. In der Regel absolvieren Sie diese im Rahmen der Meisterprüfung. Haben Sie diese bereits erfolgreich absolviert, können Sie den Lehrgang ohne AdA-Schein belegen. Zum Zeitpunkt der Prüfung müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
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Die Regelstudiendauer beträgt einschließlich AdA-Schein 30 Monate. Die Regelstudiendauer kann auf 15 oder 6 Monate verkürzt bzw. auf 36, 48 oder 60 Monate gestreckt werden. Beim Meister ohne AdA-Schein beträgt die Regelstudienzeit 24 Monate. Die Regelstudiendauer kann auf 12 oder 6 Monate verkürzt bzw. auf 36, 48 oder 60 Monate gestreckt werden. Bei der Meister-Vorbereitung einschl. AdA-Schein nimmt der/die Teilnehmer/in nach erfolgreichem Abschluss des Fernlehrgangs zunächst an einem 2-tägigen Intensivierungs-Seminar mit anschließender Ausbildereignungsprüfung teil. Vor der eigentlichen Meisterprüfung findet ein 10-tägiges Prüfungs-Intensivierungs-Seminar statt, in dem prüfungsrelevante Theorie aufgefrischt wird und die praktische Prüfungsanforderungen trainiert werden.
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Die Lehrgangsteilnahme wird mit einem Abschlusszeugnis bestätigt. Das Prüfungs-Vorbereitungs-Seminar endet mit der schriftlichen IHK-Meisterprüfung. Nach ca. 4 bis 6 Wochen lädt die IHK zur mündlichen und praktischen Abschlußprüfung ein Dieser Fernunterrichtslehrgang ist von der Staatlichen
Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) geprüft und unter der Nummer zugelassen:
IHK-Meisterprüfung
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| Lehrplan
Gemäß Prüfungsordnung der Industrie- und Handelskammer.
(Alle, die im Vorfeld die Ausbildereignungsprüfung noch nicht absolviert haben)
MODUL II: Fachübergreifender Teil (identisch für alle drei Meisterrichtungen)
MODUL III: Fachrichtungsspezifische Teile A) Alle Meister
B) Küchenmeister
C) Restaurantmeister
D) Hotelmeister
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