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Teilnahmevoraussetzungen Abgeschlossenes wirtschaftswissenschaftliches oder juristisches Studium mit anschließender praktischer Berufserfahrung bzw. eine kaufmännische Berufsausbildung oder eine Ausbildung als Bilanzbuchhalter/in bzw. als Steuerfachwirt/in. Sehr gute Voraussetzungen bringen Sie auch mit, wenn Sie als Beamter im gehobenen Dienst oder als Angestellter in der Finanzverwaltung tätig sind. Sollten Sie die Ablegung der Prüfung direkt nach Absolvierung des Lehrgangs anstreben, so ist zu Beginn des Lehrgangs ferner die jeweilige unter Prüfungsvoraussetzungen genannte praktische Tätigkeit abzüglich der Lehrgangsdauer erforderlich. Prüfungsvoraussetzungen (zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung) 1. Abgeschlossenes wirtschaftswissenschaftliches oder rechts-wissenschaftliches Hochschulstudium oder ein Hochschulstudium mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung mit einer Regelstudienzeit von jeweils mindestens acht Semestern und danach hauptberuflich zwei Jahre praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- und Landesbehörden verwalteten Steuern oder 2. Abgeschlossenes wirtschaftswissenschaftliches oder rechts-wissenschaftliches Hochschulstudium oder ein Hochschulstudium mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung mit einer Regelstudienzeit von jeweils weniger als acht Semestern und danach hauptberuflich drei Jahre praktische Tätigkeit auf dem unter 1. genannten Gebiet oder 3. Bestandene Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder eine andere gleichwertige Vorbildung und nach der Ausbildung hauptberuflich 10 Jahre praktische Tätigkeit auf dem unter 1. genannten Gebiet. Im Fall einer erfolgreich abgelegten Prüfung zum/zur Bilanzbuchhalter/in oder Steuerfachwirt/in verkürzt sich die praktische Tätigkeit auf sieben Jahre oder 4. Angehörige der Finanzverwaltung als Beamter oder Angestellter des gehobenen Dienstes, die in der Finanzverwaltung mindestens sieben Jahre auf dem unter 1. genannten Gebiet als Sachbearbeiter oder in mindestens gleichwertiger Stellung tätig waren.
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24 Monate, wobei Sie wöchentlich etwa 8 bis 10 Stunden benötigen. Sie können jedoch auch schneller vorgehen oder sich Zeit lassen. Die Regelstudienzeit dürfen Sie um ein Jahr kostenlos überschreiten. 54 Studienhefte Seminare
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Am Ende des Lehrgangs ein Lehrgangs-Abschlußzeugnis der Fernschule.Dieser Fernunterrichtslehrgang ist von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) geprüft und unter der Nummer 550603 zugelassen.
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